Aktuelle Aufrufe

Beginn der Aufrufe: 03.06.2024
Ende der Aufrufe: 12.07.2024
Qualifizierungsfrist: 26.07.2024
Vorhabenauswahltermin: 13.08.2024
Einreichfrist bei der Bewilligungsbehörde: 31.12.2024

Was wird aufgerufen?
Der dritte Aufrufkomplex 2024 beinhaltet die folgenden Handlungsfelder der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) 2023-2027 in der Fassung der 2. Änderung vom 26.03.2024:

Aufruf 2024-10

Handlungsfeld Tourismus und Naherholung

Regionales Entwicklungsziel: 1.2. (Priorität 3)
Das sächsische Zweistromland-Ostelbien als vielfältige Kurzreise- und Naherholungsregion mit Qualität proflieren
Maßnahmenschwerpunkt: 1.2a
Entwicklung landtouristischer Angebote
Maßnahmenschwerpunkt: 1.2b
Weiterentwicklung des Beherbergungsangebotes

Beschreibende Maßnahmenbeispiele (nicht abschließend):
Maßnahmenschwerpunkt 1.2a
• Errichtung und barrierefreier Ausbau öffentlich zugänglicher touristischer Infrastruktur
• Maßnahmen an Rad- und Wanderwegen
• Schaffung von Rast- und Parkplätzen am touristischen Wegenetz
• Zertifizierung touristischer Wege
• Investitionen zur Schaffung und/oder Betriebssicherung gastronomischer Einrichtungen
• Erlebnisorientierte Aufwertung von Parks und Gärten
• Leit- und Informationssysteme zur Besucherlenkung
• Investitionen in digitale Werkzeuge
• Installation von Landschaftskunst

Maßnahmenschwerpunkt 1.2b
• Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz zu Beherbergungszwecken
• Neuschaffung und Erweiterung von erlebnisorientierten Übernachtungsmöglichkeiten
• Investitionen in digitale Werkzeuge des Beherbergungssektors
• Modernisierung von Campingplätzen

Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 350.000,00 €

Rechtsgrundlagen:
GAP- Strategieplan als die EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 – 2027
• Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien ab 2023 (Förderrichtlinie LEADERFRL LEADER/2023)
LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Sächsisches Zweistromland-Ostelbien, 2. Änderung(LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) [96])

Fördervoraussetzungen und -bestimmungen:
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um investive oder nicht investive Maßnahmen.

Nicht ausgewählt werden:
• Grunderwerb
• Großanlagen wie Go-Kart-Bahnen, Kletter- und Skihallen etc. sowie Erlebnisbäder bei Maßnahmenschwerpunkt 1.2a
• Neubauten (ausgenommen sind kleinere Anbauten)

Zuwendungsempfänger und Fördersätze:
siehe Unterlagen zum Aufruf 2024-10 – Tourismus

Einzureichende Unterlagen:
• Vorhabenblatt
• Anlage Selbsteinschätzung
• Unterlagen/Erklärungen lt. Vorhabenblatt
• Gegebenenfalls Unterlagen zur Berechnung gem. Einheitskosten Gebäude

Vorhabenauswahl:
Die Vorhabenauswahl erfolgt entsprechend der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) Sächsisches Zweistromland-Ostelbien anhand der festgelegten Auswahlkriterien und im Rahmen des für diesen Aufruf bereitgestellten Budgets.

Fristgerecht und vollständig eingereichte Vorhabenunterlagen werden vom regionalen Entscheidungsgremium (rEG) stufenweise nach Kohärenz-, Mehrwert- und Rankingkriterien geprüft. Hier wird begutachtet, ob die Grundvoraussetzungen zur Förderung und zur weiteren Bewertung des Vorhabens gegeben sind. Diese Aufgabe obliegt dem regionalen Entscheidungsgremium. Zum Zeitpunkt der Vorhabenauswahl durch das rEG müssen alle Kohärenzkriterien erfüllt sein.

Die Mehrwertprüfung verankert nicht nur grundlegende Charakteristika des LEADER-Verfahrens, sondern greift eine Reihe von Kriterien auf, die die Resilienz (Unabhängigkeit von externen Faktoren) der Region stärken.

Das Rankingverfahren ermittelt sowohl den Nutzen des Vorhabens als auch seinen Zielführungsgrad. Der Nutzen bemisst sich daran, in welchem Ausmaß die Region profitiert.

Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets nicht berücksichtigt werden können, werden durch das rEG abgelehnt und können bei einem weiteren Aufruf zu dieser Maßnahme erneut eingereicht werden.

Aufruf 2024-11

Handlungsfeld Wohnen

Regionales Entwicklungsziel: 2.5 (Priorität 1)
Leerstand managen, Baukultur pflegen, Ansiedlungen fördern und Bleibebereitschaft erhöhen
Maßnahmenschwerpunkt: 2.5a
Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote

Beschreibenende Maßnahmenbeispiele (nicht abschließend):
2.5a
• Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz als Hauptwohnsitz
• Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz für das altersgerechte Wohnen, für Mehrgenerationenwohnen u.a. besondere Wohnformen, auch in Kombination mit Hauptwohnsitz
• Leerstandsmanagement
• objekt- und standortbezogene Machbarkeitsstudien, Bedarfs- und Potenzialanalysen

Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: 700.000,00 €

Rechtsgrundlagen:
GAP- Strategieplan als die EU-EU-rechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 – 2027.
• Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien ab 2023 (Förderrichtlinie LEADERFRL LEADER/2023)
LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Sächsisches Zweistromland-Ostelbien, 2. Änderung(LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) [96])

Fördervoraussetzungen und -bestimmungen:
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um investive oder nicht-investive Maßnahmen.

Für investive Maßnahmen gelten folgende Voraussetzungen:
• Eigentum bzw. Verfügungsberechtigung gemäß Teil B Abschnitt II Punkt 1.5 b FRL LEADER/2023
• Bauliche Maßnahmen an Gebäuden stehen im Zusammenhang mit einer Um- oder Wiedernutzung.
• Mindestens 50 % der konstruktiven Außenhülle des Gebäudes bleiben bei der Baumaßnahme erhalten und es erfolgt keine wesentliche Änderung der Kubatur
• Bei Um- oder Wiedernutzungen wird die Gestaltung der Außenanlagen mit gefördert, soweit letztere einen Beitrag zur Siedlungsökologie leisten (Schaffung von Grün- und Kühlflächen, Beitrag zur innerörtlichen Biodiversität)

Nicht gefördert werden bei investiven Maßnahmen
• Grunderwerb
• Nach 1960 errichtete Gebäude

Hinweis: Bei Bestimmung der förderfähigen Ausgaben auf der Grundlage von Einheitskosten für Gebäude wird die Gestaltung der Außenanlagen nicht gefördert.

Zuwendungsempfänger und Fördersätze:
siehe Unterlagen zum Aufruf 2024-011 – Wohnen

Einzureichende Unterlagen:
• Vorhabenblatt
• Anlage Selbsteinschätzung
• Unterlagen/Erklärungen lt. Vorhabenblatt
• Gegebenenfalls Unterlagen zur Berechnung gem. Einheitskosten Gebäude

Vorhabenauswahl:
Die Vorhabenauswahl erfolgt entsprechend der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) Sächsisches Zweistromland-Ostelbien anhand der festgelegten Auswahlkriterien und im Rahmen des für diesen Aufruf bereitgestellten Budgets.

Fristgerecht und vollständig eingereichte Vorhabenunterlagen werden vom regionalen Entscheidungsgremium (rEG) stufenweise nach Kohärenz-, Mehrwert- und Rankingkriterien geprüft. Hier wird begutachtet, ob die Grundvoraussetzungen zur Förderung und zur weiteren Bewertung des Vorhabens gegeben sind. Diese Aufgabe obliegt dem regionalen Entscheidungsgremium. Zum Zeitpunkt der Vorhabenauswahl durch das rEG müssen alle Kohärenzkriterien erfüllt sein.

Die Mehrwertprüfung verankert nicht nur grundlegende Charakteristika des LEADER-Verfahrens, sondern greift eine Reihe von Kriterien auf, die die Resilienz (Unabhängigkeit von externen Faktoren) der Region stärken.

Das Rankingverfahren ermittelt sowohl den Nutzen des Vorhabens als auch seinen Zielführungsgrad. Der Nutzen bemisst sich daran, in welchem Ausmaß die Region profitiert.

Vorhaben, die im Rahmen des für diesen Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets nicht berücksichtigt werden können, werden durch das rEG abgelehnt und können bei einem weiteren Aufruf zu dieser Maßnahme erneut eingereicht werden.

Bitte schauen Sie sich die Aufrufunterlagen genau an, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen!

Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit gern telefonisch (034362 / 379900) oder per E-Mail (post@zweistromland-ostelbien.de) an das Regionalmanagement Sächsisches Zweistromland-Ostelbien wenden.